In Deutschland soll im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie nun das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz eingeführt werden, das nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch den journalistischen Quellenschutz und damit den kritischen Journalismus selbst endgültig begraben wird.
Ein Standpunkt von Thomas Röper.
Ich habe am Montag bereits ein Video von NuoViso über das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz veröffentlicht. Nun will ich auch in einem Artikel erklären, worum es dabei geht und wie die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig begraben will.
Die EU gibt die Richtung vor
Im Oktober hat die EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in Kraft gesetzt, die laut der EU „andere EU-Initiativen zum Schutz unserer Demokratie und zur Förderung freier und fairer Wahlen“ ergänzen soll. Deutschland muss so eine EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzen, was die Bundesregierung mit dem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz tun will.
Frank Höfer hat in dem NuoViso-Video bereits darauf hingewiesen, dass es hier ein Problem mit gewissen Begriffen gibt. Die EU spricht vom „Schutz unserer Demokratie“, wobei das, was da beschlossen wurde, mit dem, was in Deutschland im Grundgesetz als Demokratie gemeint ist, jedoch wenig zu tun hat. Denn zumindest in dem deutschen Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die dem Grundgesetz und den darin garantierten Grundrechten klar widersprechen. Es gibt also offensichtlich einen Unterschied zwischen „unserer Demokratie“ und der im deutschen Grundgesetz beschriebenen Demokratie.
Worum es geht
Mit den Bestimmungen soll politische Werbung in Wahlkämpfen reguliert werden. Die offizielle Idee dahinter ist, dass politische Werbung gekennzeichnet werden muss, um zu verhindern, dass irgendwelche NGOs, Medien, Influencer und so weiter ihre Follower politisch beeinflussen, ohne dass diese erkennen können, dass diese NGOs, Medien, Influencer und so weiter dies im Auftrag anderer und für Geld tun.
Das klingt sinnvoll, aber schon die Definition dessen, was demnach „politische Werbung“ sein soll, zeigt, dass es hier in Wahrheit um Willkür und die Unterdrückung von Meinungen geht, die der EU oder der Bundesregierung nicht gefallen. Das deutsche Gesetz beruft sich dabei auf die Definition der EU-Verordnung, die in Artikel 3 Nummer 2 der EU-Verordnung genannt ist. Darin heißt es unter anderem, „politische Werbung“ sei:
„die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten oder als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess auf Unionsebene oder auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen“Nehmen wir das mal auseinander.
Erstens geht es damit um alles, was man mithilfe eines beliebigen Mittels veröffentlicht, es können also auch Posts in sozialen Netzwerken sein, deren politischer Inhalt der Bundesregierung nicht gefällt, der aber nicht strafbar ist. Zweitens wird eingeschränkt, dass es sich gar nicht um bezahlte Werbung handeln muss, denn es heißt, es gehe um „der Regel gegen Entgelt“ platzierte Inhalte. Drittens geht es um Inhalte, die das Ergebnis einer Wahl beeinflussen sollen.
Wenn man das wörtlich nimmt, müsste in Wahlkampfzeiten jeder Zeitungsartikel, der klar eine Partei lobend hervorhebt oder eine andere Partei kritisiert unter diese Bestimmung fallen, denn dass Medien mit ihren Artikeln das Ergebnis einer Wahl beeinflussen wollen, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Insbesondere müsste das für alle Medien des Medienimperiums der SPD gelten.
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